Hinweis: Bride & Groom ist ein Produkt von Green Vision Videoproduktion. Die AGBs sind somit die AGBs von Green Vision Videoproduktion.
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Green Vision Videoproduktion für Aufträge zu Filmproduktionen und journalistische oder allgemein kreative Arbeiten.
Präambel
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber oder Lieferanten und Green Vision. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese den nachfolgenden Geschäftsbedingungen widersprechen.
1. Leistungserbringung
Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor, auf deren Grundlage die Planung zur Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt. Green Vision kann daraufhin ein schriftliches Konzept erstellen. Soweit die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben, sind schriftliche Konzepte zu vergüten. Werden schriftliche Konzepte im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, so sind diese auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk bzw. journalistischem, kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Beitrag oder Treatment in demgemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.
2. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Green Vision bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für die Green Vision und seine Mitarbeiter zugänglich zu machen. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber Green Vision und seinen Mitarbeitern den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten. Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist Green Vision ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist primär berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand abzugeben.
3. Kosten
Die von Green Vision im Angebot genannten oder vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem etwaigen schriftlichen Konzept zugrunde gelegten Auftragsdaten nach Ziffer 1 unverändert bleiben. Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion zu verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile. Sofern Änderungen zu einer Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet Green Vision den unter Punkt 2 genannten entscheidungsbefugten Ansprechpartner über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses Vertrags, ist Green Vision berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind. Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag oder Auftrag genannten Betrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Honorar sind nicht eingeschlossen (falls nicht ausdrücklich aufgelistet): Vervielfältigungen, etwaige Fremdsprachenversionen, Reisekosten: Die Reisen sind im Vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Reisekosten werden nach den steuerlichen Sätzen abgerechnet. Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM). Musikrechte (GEMA- und Verlagsgebühren)Lizenzkosten für z.B. Fotos.
4. Lieferzeiten und Termine
Alle von Green Vision angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von Green Vision ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Green Vision bemüht sich, alle Termine bestmöglich einzuhalten. Wartet Green Vision auf eine Mitwirkung oder Information seitens des Auftraggebers oder ist die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt oder wegen eines Streiks oder einer Aussperrung beim Auftraggeber oder sonstigen, seitens Green Vision unverschuldeten Umständen behindert, gelten die Lieferzeiten und Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Green Vision teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Behinderung mit.
5. Abnahme
Nach Durchführung des Auftrags findet eine Abnahme statt. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Hat der Auftraggeber Änderungswünsche, so sind diese im Protokoll niederzuschreiben. Ein etwaiger Mehraufwand für diese Änderungen wird gemäß Ziff. 3 zusätzlich berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen werden mit der Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tagen nach der Rechnungsstellung zu leisten. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen. Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Kunde das Eintreffen der Zahlung bei Green Vision bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels.
7. Lieferantenvereinbarungen
Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Lieferantenrechnungen innerhalb von 45 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
8. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche bleiben die von Green Vision erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum von Green Vision (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen zu. Im Zuge der Überlassung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an von Dritten bezogene Bilder oder Musikstücke wird der Auftraggeber von Green Vision über den Umfang des Nutzungs- und Verwertungsrechts informiert. Vom Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt Green Vision insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei. Von Green Vision gelieferte Filme, Bilder, Grafiken und/oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vereinbarungsdauer und vereinbarte Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch Green Vision gestattet.
9. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat Green Vision auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung von Green Vision richtet sich nach den Regeln des BGB über den Werkvertrag.
10. Stornierung/Aufhebung des Vertrags
Der Auftraggeber hat 14 Werktage Zeit, um einen gebuchten Auftrag ohne jegliche Kosten zu stornieren. Nach Ablauf der 14 Werktage ist Green Vision dazu berechtigt, eine bereits geleistete Anzahlung bzw. Gesamtzahlung im Falle einer Stornierung einzubehalten. Ausgeschlossen sind Gründe höherer Gewalt, wie z. B. Todesfälle, Naturkatastrophen oder durch COVID-19 bedingte Verschiebungen. Bei begründeten Terminverschiebungen behaltet die Anzahlung ihre Gültigkeit, solange Green Vision den Folgetermin wahrnehmen kann.
11. Versicherung
Der Auftraggeber hat für alle an Green Vision übergebenen Gegenstände ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Versicherung für diese Gegenstände durch Green Vision erfolgt nicht.
12. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte.
13. Sonstige Vereinbarungen
Green Vision ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen, als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen. Green Vision hat das Recht, die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen. Sollte der Auftraggeber die Nutzung des Bild- und Tonmaterials nicht gestatten, so werden 20 % der Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Das Verweigern der Nutzung des Bild- und Tonmaterials muss schriftlich, per Mail oder Brief geäußert werden.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort der gegenseitig geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Auftraggebers. Ausschließlicher sachlicher und örtlicher Gerichtsstand von Green Vision ist Augsburg.
15. Regelungen zu COVID-19
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, Green Vision ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) geregelt ist. Sollte dies nicht möglich sein, so kann Green Vision den Auftrag zurückweisen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, Verzögerungen oder Terminverschiebungen aufgrund von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz BaylfSG rechtzeitig Green Vision mitzuteilen.